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Energetische Sanierung von Heiztechnik erneut förderfähig
Foto: Sonnenkollektorenanlage (links)
Foto: Sonnenkollektorenanlage (links)
CHAM. Seit dem 12. Juli 2010 gibt es Zuschüsse für die Umrüstung auf regenerative Heiztechnik.

Als am 3. Mai 2010 die Haushaltsmittel für die Förderung von Holzheizungen, Solaranlagen und Wärmepumpen gesperrt wurden, ging ein lauter Aufschrei durch Bevölkerung und Heizungsbranche. Viele sanierungswillige Hausherren hatten gehofft, bei ihrem Engagement im Bereich des Einsatzes regenerativer Energie zur Warmwassergewinnung oder Raumheizung von den Fördermitteln des Staates profitieren zu können. Der Programmstop kam plötzlich und unerwartet – viele Anträge waren gestellt und eine ganze Reihe von bereits ausgeführten Projekten hatte deutliche Finanzierungslücken. Nach der erneuten Freigabe der Haushaltsmittel müssen nun einige Dinge beachtet werden.

Antragstellung vor dem 3. Mai 2010
Für laufende Anträge, die bereits vor dem 3. Mai gestellt wurden, gelten die alten Richtlinien (Stand: 20. Februar 2009 mit Änderungen vom 17. Februar 2010). Diese Anträge werden jetzt abschließend bearbeitet und nach Mitteilung vom BAFA mit erster Priorität ausbezahlt. Liegt ein vollständiger Antrag mit allen notwendigen Nachweisen vor, so beschleunigt dies die Bearbeitungsdauer. Das BAFA hat auf telefonische Nachfrage mitgeteilt, dass keine Ablehnungsbescheide mit der Begründung „fehlender Hauhaltsmittel“ aus diesem Zeitraum versandt wurden – es besteht hier also kein Handlungsbedarf.

Antragstellung zwischen dem 3. Mai und 9. Juli 2010
Förderanträge aus diesem Zeitfenster werden oder sind bereits negativ beschieden. Antragsteller, die nach den neuen Richtlinien (Stand 9. Juli 2010) förderfähige Anlagen errichtet haben, können einen neuen Antrag beim BAFA einreichen.

Antragstellung nach dem 9. Juli 2010
Alle Anträge werden bis auf weiteres nach den neuen, strengeren Richtlinien vom 9. Juli 2010 bewertet. Informationen zu den Förderrichtlinien und Antragsformulare erhalten Sie auf den Internetseiten des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) - www.bafa.de - im Abschnitt: Energie – erneuerbare Energien. Das BAFA weist ausdrücklich darauf hin, dass nur noch die aktuellen Antragsformulare verwendet werden dürfen. Außerdem ist zu beachten, dass es keinerlei Rechtsansprüche auf Fördermittel aus diesem Programm gibt. Wer ein Sanierungsprojekt plant und eine Finanzierung auf die Beine stellt, sollte die Fördergelder nicht zwingend in seine Kalkulation mit einbeziehen.

Fragen zu diesem Förderprogramm können auch an die Kreiswerke Cham – Zukunftsbüro – gestellt werden. Ansprechpartner sind Herr Hersina (Tel.: 09971/78-573) und Herr Wiedemann (09971/78-568).
 
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