Doch auch bei einer Abweichung von der optimalen Ausrichtung vermindert sich die Stromausbeute nur geringfügig. Ist das Dach nach Süd-West oder Süd-Ost orientiert, reduziert sich der Ertrag nur um etwa 5 %. Das gleiche gilt auch für den Neigungswinkel. Bei den typischen Dachneigungen von 45° bis 60° reduziert sich der Ertrag nur um maximal 10 %. Selbst bei senkrechter Montage in der Fassade, werden bei südlicher Ausrichtung noch 70 % des optimalen Ertrags erreicht.
Zunehmend kommen bei Freiflächen nachgeführte PV-Anlagen auf den Markt, die einachsig nachgeführt einen Mehrertrag von bis zu 20 % bringen, zweiachsig bis zu 27 %.
Damit sie möglichst viel Strom liefert, benötigt die Photovoltaikanlage ausreichend Licht. Daher dürfen Nachbargebäude, Schornsteine oder Bäume die Anlage nicht beschatten. Aufgrund der Verschaltung der Module kann die Abschattung eines kleinen Teils eines Moduls die Leistung der ganzen PV-Anlage deutlich reduzieren. Deshalb sind auch kleine Schatten, z. B. durch Zweige, zu vermeiden.
Moderne Photovoltaikanlagen funktionieren nahezu in jeder Region und rechnen sich auf lange Sicht. Denn der erzeugte Solarstrom wird nach dem
Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) vom Energieversorger über 20 Jahre lang zu einem festgelegten Tarif abgenommen und vergütet. Und wenn Sie die unendliche Kraft der Sonne nutzen, leisten Sie auch einen aktiven Beitrag für den Umweltschutz.
WICHTIGVor dem Aufbau einer Solaranlage sollte das Dach vorher statisch geprüft werden.
Welche rechtlichen bzw. staatlichen Vorgaben gibt es?
Grundsätzlich gilt die Landesbauordnung, die immer einzuhalten ist. Dies betrifft im Besonderen die Standsicherheit und den Brandschutz. Dennoch ist eine Solaranlage auf einem Einfamilienhaus genehmigungsfrei. Wichtig ist, dass Sie die Energieeinsparverordnung einhalten, wenn mehr als 10 Prozent der betroffenen Fläche saniert werden. (Bei einem Neubau gilt diese ohnehin). Das bedeutet, dass das Bauteil bei einem Fassadenanstrich mit mehr als 10 Prozent der Fläche auf den neuesten gültigen Energetischen Stand zu bringen ist.
Denkmalgeschützte Gebäude
Bei denkmalgeschützten Gebäuden muss vor der Installation grundsätzlich die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde eingeholt werden. Diese kann auch verweigert werden. Die Genehmigung ist von der Einzelentscheidung der jeweiligen Behörde abhängig.
Vor allem stossen sich die Behörden an der Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des denkmalgeschützten Gebäudes. So sollte hier besonders auf eine architektonisch ansprechende Installation geachtet werden. Eine Lösung könnte auch die Installation auf einer nicht öffentlich einsehbaren Seite des Gebäudes darstellen.