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Eine Modernisierungsmaßnahme lässt sich in der Regel nicht aus der Portokasse bezahlen.
Daher ist es wichtig, im Vorfeld ein detailliertes Finanzierungskonzept inklusive Tilgungsplan zu erstellen, das Ihren persönlichen Finanzbedarf aus der Differenz von Gesamtkosten und Eigenkapital ermittelt.
Ideal sind Finanzierungskonzepte, in denen die jährlichen Tilgungszahlungen die eingesparten Energiekosten nicht überschreiten. Sobald sich die Investition amortisiert hat, kommen Ihnen alle weiteren Einsparungen direkt zugute.
Ratenkredit bis 50.000 Euro
Eine schnelle, einfache und flexible Finanzierung Ihrer Investitionsmaßnahme erfolgt über einen Ratenkredit.
Hypothekendarlehen ab 50.000 Euro
Für eine umfangreiche Investitionsmaßnahme ab einem Kreditvolumen von 50.000 Euro ist ein Hypothekendarlehen die sinnvolle Finanzierungslösung.
Steuer- und Rechtsfragen im Bezug zur Photovoltaik Anlage
Es liegt grundsätzlich eine unternehmerische Tätigkeit vor, wenn Sie eine netzgekoppelte Photovoltaik- Anlage betreiben, da der erzeugte Strom in das Netz eingespeist wird und an den jeweiligen Netzbetreiber verkauft wird. Die im Folgenden aufgeführten Annahmen gelten für die meisten privaten Photovoltaik- Anlagen- Betreiber, welche eine Solaranlage bzw. Photovoltaikanlage an oder auf ihrem privaten Haus installieren. Wenn Sie bereits ein Gewerbetreibender sind oder die Photovoltaik- Anlage auf ihrem Haus errichtet wurde, welches Sie vermieten, gewerblich nutzen oder nicht ihr Eigentum ist, gelten andere Gesetzmäßigkeiten. Es ist gegebenenfalls der bestehenden Einkunftsart zuzuordnen. Details sollten Sie mit einem Steuerberater klären. Wir gehen hier nur auf diejenigen PV- Anlagenbetreiber ein, welche die Photovoltaikanlage auf ihrem Privathaus installieren.